CCG-Gutachten International
Herrschaftliche Seevilla vor Schweizer Alpengipfeln, typisches Objekt der Immobilienbewertung in der Schweiz
Schweiz

Immobilienbewertung in der Schweiz

Immobilienbewertung in der Schweiz: Wir bewerten Wohnungen und Häuser in Zürich, Basel, Bern, Luzern, Genf, Lausanne und Zug ebenso wie Ferienwohnungen im Tessin um Lugano, Chalets im Wallis um Zermatt und in Graubünden um St. Moritz und Davos. Die Bewertung übernimmt ein deutscher Sachverständiger mit dem Aufbaustudiengang Internationale Immobilienbewertung (DIA) und der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Wir ermitteln den Verkehrswert nach § 194 BauGB mit den Verfahren der ImmoWertV, besichtigen jedes Objekt persönlich vor Ort und erstellen Gutachten, die auf die Verwendung gegenüber deutschen Finanzämtern, Gerichten und Behörden zugeschnitten sind. Unser Büro in Waldshut-Tiengen liegt direkt an der Schweizer Grenze. Die Wege zu Ihrem Objekt sind entsprechend kurz.

Warum CCG

Verkehrswertgutachten für Immobilien in der Schweiz

Wer ein Haus oder eine Wohnung in der Schweiz erbt, verschenkt oder im Zuge einer Scheidung bewerten lassen muss, braucht die Zahl meist nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland: für die Steuererklärung, das Nachlassgericht oder die Auseinandersetzung unter Erben. Eine Einschätzung eines örtlichen Maklers oder ein kantonaler Steuerwert hilft dort selten weiter, weil deutsche Stellen einen nachvollziehbar begründeten Verkehrswert erwarten.

Genau dafür ist unsere Arbeit gemacht: Die Bewertung erfolgt durch einen Immobiliengutachter, der nach DIN EN ISO/IEC 17024zertifiziert ist, folgt § 194 BauGB und den Verfahren der ImmoWertV und dokumentiert Marktdaten, Zustand und Rechenweg so, wie es Finanzämter und Gerichte in Deutschland von inländischen Gutachten kennen. Sie erhalten ein Gutachten über ein Schweizer Objekt in der Form, mit der Ihr deutsches Verfahren arbeiten kann.

Wissen

Grundbuchauszug Schweiz: amtlicher Wert und Verkehrswert

Das Grundbuch wird in der Schweiz nicht zentral, sondern von den Kantonen geführt. Zuständig ist das Grundbuchamt am Ort des Grundstücks, wobei die Ämter je nach Kanton gebündelt oder regional gegliedert sind. Der Grundbuchauszug nennt Eigentümer, Grundstücksbeschreibung, Dienstbarkeiten, Vormerkungen und Grundpfandrechte und ist damit die zentrale Unterlage jeder Bewertung. Wir beschaffen den Auszug im Auftrag unserer Kunden beim zuständigen Amt und werten ihn zusammen mit dem Katasterplan und weiteren Registerdaten aus.

Daneben kennen die Kantone behördlich festgesetzte Werte für Steuerzwecke, die je nach Kanton unterschiedlich heißen, etwa amtlicher Wert, Steuerwert oder Katasterwert. Diese Werte werden nur in größeren Abständen neu festgesetzt und liegen häufig deutlich unter dem aktuellen Marktniveau. Sie dienen der Besteuerung im Kanton, nicht der Marktwertermittlung. Für deutsche Verfahren, etwa bei der Erbschaft- oder Schenkungsteuer, ist dagegen regelmäßig der gemeine Wert maßgeblich, der dem Verkehrswert entspricht. Wir ermitteln diesen Verkehrswert mit den Verfahren der ImmoWertV, erheben die Marktdaten in Schweizer Franken und dokumentieren die für das deutsche Verfahren erforderliche Umrechnung in Euro zum Bewertungsstichtag.

Ein praktischer Vorteil kommt hinzu: Unser Büro liegt in Waldshut-Tiengen am Hochrhein, unmittelbar an der Grenze. Zürich, der Aargau, Basel, Zug und Luzern sind von hier aus schnell erreichbar, das Engadin und das Tessin gut planbar. Besichtigungstermine in der Schweiz lassen sich deshalb kurzfristig vereinbaren, und Rückfragen vor Ort sind auch nach der Besichtigung unkompliziert möglich.

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Cristóbal Cuadra Garcia, Geschäftsführer der CCG-Gutachten GmbH
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Ablauf

Verkehrswertgutachten in der Schweiz: ein Beispiel aus Zürich

So läuft eine Bewertung typischerweise ab, dargestellt an einem anonymisierten Fall: Eine Erbengemeinschaft in Deutschland erbt eine Eigentumswohnung in Zürich und benötigt einen belastbaren Wert für das Verfahren beim deutschen Finanzamt.

Schritt 1

Anlass

Die Erben leben in Deutschland, die Wohnung liegt in Zürich. Für die Erbschaftsteuererklärung braucht das deutsche Finanzamt einen nachvollziehbar begründeten Wert zum Todestag. Zugleich soll dieselbe Zahl die Grundlage für die Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft bilden.

Schritt 2

Unterlagen

Wir klären mit den Erben, was bereits vorliegt, und beschaffen den aktuellen Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt. Dazu kommen beim Stockwerkeigentum das Reglement, Angaben zu Flächen und Baujahr, Protokolle der Eigentümergemeinschaft und Informationen zum Erneuerungsfonds.

Schritt 3

Besichtigung vor Ort

Von Waldshut-Tiengen aus ist Zürich schnell erreicht. Bei der Besichtigung nehmen wir Gebäude, Ausstattung, Zustand und Lage persönlich auf, fotografieren und messen nach und verschaffen uns ein Bild vom Umfeld und vom örtlichen Marktgeschehen.

Schritt 4

Gutachten für die deutsche Behörde

Das Gutachten ermittelt den Verkehrswert zum Stichtag mit den Verfahren der ImmoWertV, legt Marktdaten, Annahmen und Rechenweg offen und ist so aufgebaut, dass Finanzamt, Steuerberater und Miterben jeden Schritt nachvollziehen können.

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Immobilienbewertung in Zürich

Die Immobilienbewertung in Zürich trifft auf den größten und liquidesten Immobilienmarkt der Schweiz, dessen Preisniveau im deutschsprachigen Raum zu den höchsten zählt. Viele Deutsche haben hier Berufsjahre verbracht und Wohneigentum erworben: Stockwerkeigentum in den Stadtkreisen, Reiheneinfamilienhäuser in der Agglomeration oder Häuser in den Seegemeinden am Zürichsee. Entsprechend häufig erreichen uns Anfragen aus Erbfällen, in denen die Erben in Deutschland leben und die Wohnung in Zürich für die deutsche Erbschaftsteuererklärung bewertet werden muss, dazu Scheidungen vor deutschen Familiengerichten und Rückkehrer, die ihren Besitz vor einem Verkauf einordnen wollen.

Die Stadt verlangt dabei Sorgfalt: Das Preisgefüge unterscheidet sich von Quartier zu Quartier erheblich, und beim Stockwerkeigentum wirken Erneuerungsfonds, Reglement und anstehende Sanierungen der Gemeinschaft unmittelbar auf den Wert. Wir werten die örtlichen Marktdaten aus, besichtigen das Objekt persönlich und führen beides in einem Gutachten zusammen, mit dem deutsche Behörden arbeiten können. Auch vermietete Eigentumswohnungen und geerbte Anteile an Mehrfamilienhäusern gehören regelmäßig zu den Aufträgen. Dann prüfen wir zusätzlich die bestehenden Mietverhältnisse und die Beschlusslage der Eigentümergemeinschaft. Weil unser Büro unweit der Grenze liegt, lassen sich Termine für eine Bewertung in Zürich kurzfristig einrichten.

Immobilienbewertung in Genf

Wer eine Immobilienbewertung in Genf benötigt, bewegt sich in einem Markt, den internationale Nachfrage prägt wie kaum einen zweiten in der Schweiz: Die Stadt der internationalen Organisationen zieht seit Jahrzehnten Fach- und Führungskräfte aus aller Welt an, darunter viele Deutsche, die während ihrer Dienstjahre am Genfersee Wohneigentum erworben haben. Typische Objekte sind Altbauwohnungen in den innerstädtischen Quartieren, Eigentumswohnungen mit Seebezug und Häuser in den Gemeinden entlang beider Seeufer. Knappes Angebot und eine Nachfrage, die eng an den internationalen Sektor gekoppelt ist, prägen das Preisniveau. Zwischen den Quartieren und den Gemeinden am Ufer fällt es sehr unterschiedlich aus.

Besonders oft begegnen uns hier Nachlässe mit Bezügen zu mehreren Staaten: Erblasser mit letztem Wohnsitz in der Schweiz oder in Frankreich, Erben in Deutschland, Vermögen auf beiden Seiten der Grenze. Für die deutsche Seite eines solchen Verfahrens liefern wir den Verkehrswert des Genfer Objekts in einer Form, die Finanzamt und Nachlassgericht nachvollziehen können. Auch vermietete Wohnungen bewerten wir. Dann fließen Mietverhältnisse und die ertragsorientierte Betrachtung in das Gutachten ein. Auf Wunsch stimmen wir uns mit Ihrem Steuerberater oder Nachlassanwalt ab, damit die Bewertung in Genf nahtlos in das laufende Verfahren passt.

Immobilienbewertung in Luzern

Bei der Immobilienbewertung in Luzern überlagern sich zwei Märkte: der städtische Wohnungsmarkt und eine der bekanntesten Ferienregionen der Schweiz. Deutsche Eigentümer halten hier häufig Ferienwohnungen mit Blick auf den Vierwaldstättersee, Stockwerkeigentum in der Stadt oder Anteile an älteren Mehrfamilienhäusern aus Familienbesitz. Der Ferienwohnungsmarkt rund um den See folgt eigenen Regeln: Das schweizerische Zweitwohnungsgesetz begrenzt in vielen Gemeinden den Bau neuer Zweitwohnungen, was das Angebot verknappt und den Wert bestehender Objekte beeinflusst. Zugleich hängt die Nachfrage stark an Lage, Aussicht und Erreichbarkeit.

Anlass für eine Bewertung in Luzern sind meist geerbte Ferienwohnungen, die für die deutsche Erbschaftsteuererklärung anzusetzen sind, oder der Verkauf nach langer Nutzungszeit, vor dem die Eigentümer den Markt realistisch einschätzen wollen. Wir besichtigen das Objekt vor Ort, erheben die Marktdaten der Region und dokumentieren die Wertermittlung nach den Verfahren der ImmoWertV, sodass das Ergebnis in Deutschland verwendet werden kann. Wird die Wohnung an Feriengäste vermietet, halten wir die Nutzungsart und ihre Auswirkung auf die Marktgängigkeit ausdrücklich fest. Neben der Stadt selbst bewerten wir Objekte in den Seegemeinden rund um den Vierwaldstättersee, deren Preisniveau je nach Ufer, Aussicht und Anbindung deutlich auseinanderliegt.

Immobilienbewertung in Zug

Für die Immobilienbewertung in Zug ist die wirtschaftliche Sonderstellung des Kantons der Ausgangspunkt: Internationale Unternehmen, ein dichtes Netz an Firmensitzen und der Zuzug qualifizierter Fachkräfte stehen einem räumlich kleinen Gebiet gegenüber, entsprechend angespannt ist der Wohnungsmarkt. Unter den Eigentümern sind viele Deutsche, die beruflich hergezogen sind und Eigentumswohnungen in der Stadt oder Häuser in den Gemeinden am Zugersee erworben haben. Typische Aufträge betreffen neuere Wohnungen aus den Entwicklungsgebieten der Stadt ebenso wie ältere Häuser, die über Jahre im Familienbesitz waren.

Kehren solche Eigentümer nach Deutschland zurück, übertragen sie ihr Vermögen an die nächste Generation oder tritt ein Erbfall ein, verlangt das deutsche Verfahren einen begründeten Verkehrswert, den der kantonale Steuerwert in der Regel nicht abbildet. Hinzu kommt die hohe Preisdynamik, in der ältere Einschätzungen schnell veralten: Für Stichtagsbewertungen, etwa zum Todestag oder zum Zeitpunkt einer Schenkung, erheben wir die Marktdaten gezielt für den maßgeblichen Zeitpunkt und halten fest, auf welche Quellen sich die Einordnung stützt. Die Besichtigung gehört zu jeder Immobilienbewertung in Zug und lässt sich dank der Nähe zu unserem Standort unkompliziert organisieren.

Immobilienbewertung in Lugano

Die Immobilienbewertung in Lugano führt ins Zentrum des Tessins, seit Generationen ein Ziel deutscher Ferienhauskäufer: mildes Klima, italienische Sprache und Kultur, dazu die Verlässlichkeit der Schweiz. Typische Objekte deutscher Eigentümer sind Eigentumswohnungen mit Seeblick in und um Lugano, Villen in den Hanglagen über dem Luganersee und Rustici in den umliegenden Tälern, die über Jahrzehnte als Feriendomizil dienten. Der Markt ist saisonal geprägt und speist sich aus Nachfrage aus der Deutschschweiz, aus Italien und aus Deutschland. Die Preisspannen zwischen Seelagen und Hinterland sind groß.

Eine Besonderheit der Region: Grundbuchauszüge, Baupläne und Reglemente liegen in der Regel auf Italienisch vor. Wir arbeiten mit diesen Unterlagen, überführen die relevanten Inhalte in ein Gutachten, das deutsche Empfänger verstehen, und benennen die herangezogenen Quellen. Am häufigsten führt der Generationenwechsel zu einer Bewertung in Lugano: Die Ferienwohnung der Eltern geht auf Kinder über, die in Deutschland leben und für Steuer und Erbauseinandersetzung einen belastbaren Wert benötigen. Auf Wunsch besichtigen wir auch abgelegene Objekte in den Tälern, denn gerade dort weichen Zustand und Marktgängigkeit oft von den Erwartungen der Erben ab.

Immobilienbewertung in St. Moritz

Eine Immobilienbewertung in St. Moritz gilt dem alpinen Luxusmarkt des Oberengadins: Chalets, Apartments in gewachsenen Häusern und großzügige Ferienwohnungen mit internationaler Käuferschaft. Anspruchsvoll ist der Ort deshalb, weil der Markt klein, die Zahl vergleichbarer Verkäufe begrenzt und die Unterschiede zwischen Lagen, Ausstattungen und Objektgeschichten erheblich sind. Hinzu kommen rechtliche Rahmenbedingungen, die den Wert unmittelbar prägen: Das Zweitwohnungsgesetz begrenzt neue Zweitwohnungen, Nutzungsauflagen unterscheiden Erst- und Zweitwohnungen, und die Erwerbsbeschränkungen für Personen im Ausland (Lex Koller) bestimmen mit, wer als Käufer in Frage kommt.

Viele deutsche Familien halten ihre Engadiner Ferienwohnung seit Jahrzehnten. Entsprechend oft steht die Bewertung in St. Moritz im Zusammenhang mit Erbschaft, Schenkung und vorweggenommener Erbfolge, gelegentlich auch mit einer Vermögensauseinandersetzung. Wir sehen uns das Objekt im Engadin persönlich an, erheben die wenigen, dafür umso wichtigeren Marktdaten sorgfältig und begründen den Verkehrswert so, dass er der Prüfung durch deutsche Behörden und Gerichte standhalten kann. Fehlen vergleichbare Verkäufe, legen wir offen, worauf sich die Einordnung stützt. Ebenso beziehen wir die Nachbarorte des Oberengadins in die Marktbetrachtung ein, etwa Pontresina, Celerina, Silvaplana und Sils.

Immobilienbewertung in Bern

Die Immobilienbewertung in Bern hat es mit einem ruhigen Markt zu tun: Bundesverwaltung, Universität und zahlreiche Institutionen sorgen in der Bundesstadt für eine stetige, wenig spekulative Nachfrage, anders als in Zürich oder Genf. Deutsche Eigentümer besitzen in der Region häufig ein Einfamilienhaus in der Agglomeration, etwa in Köniz, Muri oder Ittigen, oder eine Wohnung in Altstadtnähe, während beruflicher Jahre in der Schweiz erworben oder aus dem Familienbesitz übernommen. Entscheidend ist deshalb weniger die kurzfristige Marktbewegung als die genaue Einordnung des einzelnen Objekts: Lage, Bauzustand, Grundstück und die Preise, zu denen vergleichbare Objekte zuletzt den Eigentümer gewechselt haben.

Zwei Fallgruppen stehen bei Berner Objekten im Vordergrund: Erbengemeinschaften, in denen ein Teil der Beteiligten in Deutschland lebt und für Steuererklärung oder Auseinandersetzung eine neutrale Wertgrundlage braucht, sowie Vermögensaufstellungen, in denen eine Immobilie gegenüber deutschen Behörden vollständig und begründet anzugeben ist. In beiden Fällen sieht sich unser nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger das Haus oder die Wohnung persönlich an und erstellt ein deutschsprachiges Verkehrswertgutachten, dessen Datengrundlage und Herleitung deutsche Finanzämter, Gerichte und Banken prüfen und verwerten können. Für eine Bewertung in Bern müssen Miterben in Deutschland nicht anreisen. Wir stimmen den Termin mit der Person ab, die den Schlüssel hat.

Immobilienbewertung in Basel

Die Immobilienbewertung in Basel beginnt für uns mit einer kurzen Fahrt: Von unserem Büro in Waldshut-Tiengen führt der Weg am Hochrhein entlang geradewegs ins Dreiländereck von Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Diese Nähe prägt den Markt. Viele deutsche Grenzgänger arbeiten seit Jahren in Basel und haben dort Wohneigentum aufgebaut, etwa Stockwerkeigentum in Quartieren wie Gundeldingen oder im Kleinbasel, Häuser am Bruderholz oder in Baselbieter Gemeinden wie Allschwil, Binningen und Muttenz. Wird ein solches Objekt Teil eines deutschen Erbfalls oder einer Steuerangelegenheit, sind wir schnell vor Ort: Termine lassen sich oft innerhalb weniger Tage vereinbaren.

Der Anlass liegt dabei meist auf der deutschen Seite der Grenze: Erben in Deutschland müssen eine Basler Wohnung für die Erbschaftsteuererklärung ansetzen, oder das Finanzamt fragt bei einer Schenkung nach einem begründeten Wert. Dafür bringen wir beides mit, die Ortskenntnis des Dreiländerecks und die deutsche Gutachtenpraxis. Als zertifizierter deutscher Sachverständiger nehmen wir das Objekt persönlich in Augenschein und erstellen ein deutschsprachiges Verkehrswertgutachten, das Finanzämter, Gerichte und Banken in Deutschland auswerten können. Dass Basel-Stadt und Baselland zwei Kantone mit eigenen Ämtern sind, berücksichtigen wir bei jeder Bewertung in Basel von Anfang an, etwa bei der Beschaffung von Grundbuchauszug und Katasterdaten.

Immobilienbewertung in Lausanne

Die Immobilienbewertung in Lausanne dreht sich häufig um eine einzige Frage: die Aussicht. Wo das Nordufer des Genfersees in Hanglagen ansteigt, hängt der erzielbare Preis spürbar davon ab, ob eine Wohnung freien Blick auf See und Alpen bietet und wie sie zum Ufer ausgerichtet ist. Den Markt der Waadtländer Hauptstadt prägen Eigentumswohnungen. Die Nachfrage reicht durch Hochschulen, internationale Sportverbände und ansässige Unternehmen weit über die Region hinaus. Auch Nachbarorte wie Pully und Lutry mit ihren Wohnlagen direkt am Wasser gehören zu diesem Marktraum und fließen in die Einordnung ein.

Für deutsche Eigentümer kommt eine sprachliche Hürde hinzu: Register, Pläne und Verwaltungsschreiben liegen in der Westschweiz auf Französisch vor, während das Finanzamt oder Gericht in Deutschland ein Gutachten in deutscher Sprache erwartet. Diese Lücke schließen wir. Ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger nimmt die Wohnung bei einem Termin vor Ort selbst in Augenschein, wertet die französischsprachigen Unterlagen aus und fasst das Ergebnis in einem deutschsprachigen Verkehrswertgutachten zusammen, das Ämter, Gerichte und Banken in Deutschland verwerten können. So wird aus der Bewertung in Lausanne ein Wert, der Ihr deutsches Verfahren trägt.

Immobilienbewertung in Zermatt

Jede Immobilienbewertung in Zermatt setzt eine Bahnfahrt voraus: Der Ort am Fuß des Matterhorns ist autofrei, wer hinauf will, steigt spätestens in Täsch um, und im Dorf verkehren nur kleine Elektrofahrzeuge. Diese Besonderheit prägt auch den Immobilienmarkt. Der enge Talkessel lässt kaum neues Bauland zu, der Bestand reicht vom alten Walliser Holzhaus im Dorfkern über Chalets in Winkelmatten bis zur Ferienwohnung mit Blick auf das Matterhorn. Viele dieser Objekte sind Zweitwohnungen. Die Nachfrage schwankt mit Winter- und Sommersaison, das Angebot bleibt dauerhaft klein, und beides zusammen hält das Preisniveau hoch.

Für Zweitwohnungen gelten in der Schweiz besondere Regeln, die Nutzung und Käuferkreis beeinflussen und in die Einordnung des Objekts einfließen. Vergleichsverkäufe sind in einem so kleinen Markt rar, weshalb sich der Wert nicht aus der Ferne ableiten lässt. Ein Termin vor Ort ist deshalb fester Bestandteil der Bewertung in Zermatt, auch wenn die letzte Etappe mit der Bahn zurückzulegen ist: Erst dort zeigen sich Zustand, Ausrichtung und die Qualität der Lage im Ortsgefüge. Als zertifizierter deutscher Sachverständiger prüfen wir Ihr Chalet oder Ihre Wohnung persönlich und fassen das Ergebnis in einem deutschsprachigen Verkehrswertgutachten zusammen, das deutsche Finanzämter, Gerichte und Banken verwerten können.

Ratgeber

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung in der Schweiz

Über die Anerkennung entscheidet stets die jeweilige Behörde im Einzelfall. Zusichern kann sie niemand seriös. Unsere Gutachten sind auf diese Prüfung ausgelegt: Sie ermitteln den Verkehrswert nach § 194 BauGB mit den Verfahren der ImmoWertV, stammen von einem Immobiliengutachter mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 und legen Marktdaten, Annahmen und Rechenwege offen. Damit bringen sie die Merkmale mit, auf die deutsche Finanzämter und Gerichte bei der Beurteilung achten.

In aller Regel nicht. Die kantonalen Werte dienen der Besteuerung in der Schweiz, werden nur in größeren Abständen festgesetzt und liegen häufig deutlich unter dem aktuellen Marktniveau. Deutsche Verfahren stellen dagegen auf den gemeinen Wert ab, also den Verkehrswert zum maßgeblichen Stichtag. Genau diesen ermittelt unser Gutachten, mit dokumentierten Marktdaten und nachvollziehbarem Rechenweg.

Hilfreich sind der Grundbuchauszug des zuständigen kantonalen Grundbuchamts, der Katasterplan, Grundrisse oder Baupläne, Angaben zu Flächen und Baujahr sowie bei Stockwerkeigentum das Reglement und Angaben zum Erneuerungsfonds. Fehlende Unterlagen beschaffen wir nach Absprache selbst. Einen Teil der Daten erheben wir ohnehin bei der Besichtigung vor Ort.

Ja. Zu jedem Gutachten gehört die persönliche Besichtigung mit Aufnahme von Gebäude, Ausstattung, Zustand und Lage. Unser Büro in Waldshut-Tiengen liegt direkt an der Schweizer Grenze, die Wege sind kurz: Termine in Zürich, Basel, Zug oder Luzern lassen sich kurzfristig einrichten, auch das Tessin und das Engadin sind gut erreichbar. Sie selbst müssen nicht anreisen. Ein Zugang zum Objekt genügt.

Die Marktdaten und der Verkehrswert werden zunächst in Schweizer Franken erhoben und ausgewiesen, denn in dieser Währung findet das Marktgeschehen statt. Für die Verwendung in deutschen Verfahren dokumentiert das Gutachten zusätzlich die Umrechnung in Euro zum maßgeblichen Bewertungsstichtag, sodass Finanzamt oder Gericht den Wert direkt übernehmen können.

Kontakt

Immobilie in der Schweiz bewerten lassen

Sie besitzen ein Haus, eine Wohnung oder eine Ferienimmobilie in der Schweiz und brauchen einen belastbaren Wert, etwa für einen Verkauf, eine Erbschaft, eine Scheidung oder die Vorlage beim Finanzamt? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen, wie sich Ihr Objekt bewerten lässt, und melden uns mit einer ersten Einschätzung zurück.

Am direktesten erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Für das erste Gespräch reichen Lage, Objektart und der Anlass der Bewertung. Die Besichtigung in der Schweiz übernehmen wir. Anreisen müssen Sie dafür nicht.