
Verkehrswertgutachten für Auslandsimmobilien
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für Immobilien im Ausland
Ein Verkehrswertgutachten für Auslandsimmobilien beantwortet die Frage, vor der viele Eigentümer und Erben stehen: Was ist das Haus in Spanien, die Wohnung in Italien oder das Apartment in Dubai tatsächlich wert? Wir ermitteln den Verkehrswert nach § 194 BauGB und arbeiten mit den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV): Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren.
Der Unterschied zu einer Einschätzung durch einen Makler vor Ort: Unser Gutachten entsteht für den Gebrauch in Deutschland. Es ist so aufgebaut und begründet, wie es deutsche Ämter, Gerichte und Berater erwarten, und dokumentiert Lage, Zustand und Marktdaten des Objekts nachvollziehbar.
Jedes Objekt wird persönlich besichtigt. Wir nehmen Gebäude, Ausstattung und Umgebung vor Ort auf, werten die örtlichen Marktdaten aus und führen beides in einem Gutachten zusammen, das Sie bei Erbschaft, Verkauf, Scheidung oder gegenüber dem Finanzamt einsetzen können.

Erbschaft und Schenkung
Gehört zum Nachlass ein Ferienhaus am Mittelmeer oder eine Wohnung in den Alpen, braucht die Erbengemeinschaft eine belastbare Zahl: für die Auseinandersetzung untereinander ebenso wie für die Steuererklärung. Ein Gutachten schafft die gemeinsame Grundlage, bevor gestritten wird.
Verkauf oder Kauf
Wer im Ausland verkauft oder kauft, verhandelt oft ohne Gefühl für den örtlichen Markt. Das Gutachten liefert eine begründete Preisbasis, mit der Sie ein Angebot einordnen und Verhandlungen führen können, statt sich auf Schätzungen zu verlassen.
Steuern und Finanzamt
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und andere steuerliche Anlässe verlangt das Finanzamt nachvollziehbare Werte. Wir dokumentieren die Wertermittlung so, dass Ihr Steuerberater und die Behörde jeden Schritt nachvollziehen können.
Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
Beim Zugewinnausgleich zählt das gemeinsame Ferienhaus genauso wie das Vermögen im Inland. Als neutrale Sachverständige liefern wir einen Wert, mit dem beide Seiten und ihre Anwälte arbeiten können.
Betreuung und Gericht
Betreuer, Nachlasspfleger und Gerichte benötigen für Entscheidungen über Vermögen im Ausland eine dokumentierte Bewertung. Wir erstellen Gutachten, die auf die formalen Anforderungen dieser Verfahren zugeschnitten sind.
Ihre Vorteile bei der Immobilienbewertung im Ausland
Zertifizierte Qualifikation
Die Bewertung erfolgt durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachter (Zertifizierungsstelle DIAZert). Die Zertifizierung bestätigt die Kompetenz zur Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV.
Besichtigung vor Ort
Wir bewerten kein Objekt vom Schreibtisch aus. Zu jedem Gutachten gehört die persönliche Besichtigung im Ausland mit Aufnahme von Gebäude, Ausstattung, Zustand und Lage.
Gemacht für deutsche Behörden und Gerichte
Aufbau, Begründung und Verfahren folgen den in Deutschland üblichen Standards (§ 194 BauGB, ImmoWertV). So können Finanzämter, Gerichte und Berater das Gutachten einordnen und prüfen.
Ein Ansprechpartner
Objekt im Ausland, Verfahren in Deutschland: Sie sprechen durchgehend mit demselben Sachverständigen, auf Deutsch, von der ersten Einschätzung bis zur Erläuterung des fertigen Gutachtens.
Klare Fristen
Bei der Beauftragung erhalten Sie einen verbindlichen Zeitplan mit Besichtigungstermin und Fertigstellungsdatum. Über den Zwischenstand halten wir Sie unaufgefordert auf dem Laufenden.
Geprüfte Zertifikate hinter jedem Auslandsgutachten

Hinter jedem Gutachten steht eine geprüfte Qualifikation: Cristóbal Cuadra Garcia ist als Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert (Zertifizierungsstelle DIAZert) und hat die Fachfortbildung zum Sachverständigen für Immobilienbewertung bei EIPOS (TU Dresden/TUDAG) mit Abschlussprüfung absolviert.
Für die Bewertung über die Grenze hinweg kommt der Aufbaustudiengang Internationale Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg hinzu (abgeschlossen im Juni 2026), mit internationalen Bewertungsstandards und -verfahren als Schwerpunkt.
Als assoziiertes Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e. V. (BDSF) führen wir die Fachbezeichnung Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Alle Nachweise und die laufenden Fortbildungen finden Sie auf der Zertifikatsseite.
Häufige Fragen zur Bewertung von Auslandsimmobilien
Das Honorar richtet sich nach Objektart, Lage und dem Aufwand für Besichtigung und Unterlagenbeschaffung. Eine pauschale Zahl lässt sich seriös nicht nennen. Fragen Sie unverbindlich an: Sie erhalten vorab ein Angebot mit festem Preis, sodass die Kosten vor der Beauftragung feststehen.
Über die Anerkennung entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Zusichern kann sie kein Gutachter. Unsere Gutachten sind dafür gemacht: Sie ermitteln den Verkehrswert nach § 194 BauGB mit den Verfahren der ImmoWertV, legen Daten und Rechenwege offen und stammen von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachter. Damit bringen sie die Merkmale mit, auf die Finanzämter und Gerichte bei der Prüfung achten.
Wir stimmen den Termin mit Ihnen oder einer Kontaktperson vor Ort ab und nehmen das Objekt persönlich auf: Gebäude und Ausstattung, Zustand und Mängel, Lage und Umgebung, dazu Fotos und Maße. Ergänzend sichten wir die örtliche Marktlage. Sie müssen dafür nicht selbst anreisen, denn ein Schlüsselzugang oder eine Begleitung vor Ort genügt.
Hilfreich sind Eigentumsnachweis beziehungsweise Registerauszug (in Spanien etwa die Nota Simple, in Österreich der Grundbuchsauszug), Grundrisse oder Baupläne, Angaben zu Flächen und Baujahr sowie vorhandene Fotos. Fehlt etwas, klären wir gemeinsam, was sich beschaffen lässt. Einen Teil der Daten erheben wir bei der Besichtigung selbst.
Die Dauer hängt vom Besichtigungstermin und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Bei der Beauftragung nennen wir Ihnen einen verbindlichen Fertigstellungstermin und informieren Sie über den Zwischenstand. Eilige Verfahren, etwa mit gerichtlichen Fristen, sprechen Sie am besten gleich bei der Anfrage an.
Wir bewerten in elf Ländern: Spanien einschließlich Mallorca, Schweiz, Italien, Griechenland, Österreich, Frankreich, Portugal, Kroatien, Monaco, Zypern und Dubai. Für Objekte in Deutschland ist unsere Hauptseite zuständig. Weitere Länder prüfen wir auf Anfrage im Einzelfall, abhängig von Objekt, Datenlage und Anlass der Bewertung. Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt, und Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob wir die Bewertung übernehmen können.
Ein Objekt im Ausland, ein Gutachten, mit dem Sie in Deutschland arbeiten können.
Kontakt aufnehmenAuslandsimmobilie bewerten lassen
Sie besitzen ein Haus, eine Wohnung oder eine Ferienimmobilie im Ausland und brauchen einen belastbaren Wert, etwa für einen Verkauf, eine Erbschaft, eine Scheidung oder die Vorlage beim Finanzamt? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen, wie sich Ihr Objekt bewerten lässt, und melden uns mit einer ersten Einschätzung zurück.
Am direktesten erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Für das erste Gespräch reichen Lage, Objektart und der Anlass der Bewertung.