
Europaweite Immobilienbewertung
Die CCG-Gutachten GmbH hat sich auf die Bewertung von Immobilien in Europa spezialisiert: Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB mit den Verfahren der ImmoWertV für Objekte in Spanien und auf Mallorca, in der Schweiz, in Italien, Griechenland, Österreich, Frankreich, Portugal, Kroatien, Monaco und auf Zypern. Jedes Objekt wird persönlich besichtigt, jedes Gutachten in deutscher Sprache so begründet, dass Finanzämter, Gerichte und Berater in Deutschland die Herleitung prüfen können.
Hinter jeder Bewertung steht eine geprüfte Qualifikation. Für die Arbeit über Grenzen hinweg absolviert Cristóbal Cuadra Garcia den Aufbaustudiengang International Appraiser der Deutschen Immobilien-Akademie (DIA) an der Universität Freiburg, mit internationalen Bewertungsstandards und Auslandsmärkten als Schwerpunkt. Der Studiengang wurde im Juni 2026 abgeschlossen. Die Grundlage dafür ist die Zertifizierung als Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 (Zertifizierungsstelle DIAZert), geprüft für die Marktwertermittlung nach deutschen Standards.
Der Maßstab bleibt dabei immer derselbe: der Verkehrswert, wie ihn § 194 BauGB definiert, ermittelt mit den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Auf dieser Grundlage entstehen auch Gutachten für gerichtliche Verfahren, etwa in Nachlass-, Scheidungs- oder Betreuungssachen, in denen ein neutral begründeter Wert für eine Immobilie im Ausland gebraucht wird. Ausländische Register und Unterlagen fließen als Datenquelle ein. Aufbau, Begründung und Sprache des Gutachtens folgen dem, was deutsche Ämter und Gerichte erwarten.
Verkehrswertermittlung im Ausland
Immobilienbewertung im Ausland heißt für uns: ein Gutachten, das vor Ort entsteht und in Deutschland verwertbar ist. Wir bewerten Häuser, Wohnungen und Ferienimmobilien in Spanien, Italien, der Schweiz, Österreich, Frankreich, Portugal, Griechenland, Kroatien, Monaco und auf Zypern. Ob Immobilienbewertung in Europa oder gezielt die Immobilienbewertung in einem einzelnen Land: Der Maßstab bleibt derselbe, und die Sprache des Gutachtens ist immer Deutsch. Erstellt von Sachverständigen mit Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, anerkannt bei Erbschaft, Verkauf und Finanzamt.
Was ist Ihre Immobilie im Ausland wert?
In welchem Land liegt Ihre Immobilie?
Dauert keine zwei Minuten, kostenlos und unverbindlich.
Immobilienbewertung nach Land
Wir bewerten Immobilien in zwölf Ländern: in zehn europäischen von Spanien bis Zypern, dazu Dubai als einziges Zielgebiet außerhalb des Kontinents und Deutschland über unsere Hauptseite. Überall entsteht dasselbe Ergebnis: ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, auf Deutsch und für deutsche Finanzämter und Gerichte aufgebaut. Jede Länderseite nennt die Orte, in denen wir bewerten, das zuständige Register und die Unterlagen, die dafür gebraucht werden.
- Immobilienbewertung in Spanien
- Immobilienbewertung in der Schweiz
- Immobilienbewertung in Italien
- Immobilienbewertung in Griechenland
- Immobilienbewertung in Österreich
- Immobilienbewertung in Frankreich
- Immobilienbewertung in Portugal
- Immobilienbewertung in Kroatien
- Immobilienbewertung in Monaco
- Immobilienbewertung auf Zypern
- Immobilienbewertung in Dubai
- Immobilienbewertung in DeutschlandZur Hauptseite
Das Verkehrswertgutachten für Ihre Auslandsimmobilie
Wie ein Verkehrswertgutachten für eine Auslandsimmobilie entsteht, welche Anlässe es abdeckt und welche Unterlagen gebraucht werden, beschreibt die Leistungsseite Schritt für Schritt: vom ersten Gespräch über die Besichtigung vor Ort bis zur Erläuterung des fertigen Gutachtens gegenüber Ihrem Steuerberater oder Anwalt.
Häufige Fragen zur europaweiten Immobilienbewertung
In welchen Ländern Europas bewerten Sie Immobilien?
Unsere Länderseiten decken Spanien einschließlich Mallorca, die Schweiz, Italien, Griechenland, Österreich, Frankreich, Portugal, Kroatien, Monaco und Zypern ab. Liegt Ihr Objekt in einem anderen europäischen Land, lohnt eine kurze Anfrage: Wir prüfen im Einzelfall, ob Datenlage und Anlass eine seriöse Bewertung zulassen, und sagen Ihnen ehrlich, wenn das nicht der Fall ist.
Genügt nicht eine Bewertung durch einen Makler oder Gutachter vor Ort?
Örtliche Einschätzungen folgen den Normen und der Sprache des jeweiligen Landes und entstehen oft für andere Zwecke, etwa die Finanzierung durch eine Bank. Deutsche Finanzämter und Gerichte erwarten dagegen eine Wertermittlung, die dem Verkehrswertbegriff des § 194 BauGB folgt, mit den Verfahren der ImmoWertV arbeitet und auf Deutsch nachvollziehbar begründet ist. Genau dafür sind unsere Gutachten gemacht. Örtliche Unterlagen und Einschätzungen können darin als Datenquelle einfließen.
Lässt sich der Verkehrswert nach § 194 BauGB auf Auslandsimmobilien anwenden?
Ja. § 194 BauGB definiert, was der Verkehrswert ist: der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis. Dieser Begriff ist nicht an deutsche Grundstücke gebunden. Für Auslandsvermögen setzt das deutsche Steuerrecht den gemeinen Wert an, den ein solches Gutachten belegt. Die Verfahren der ImmoWertV wenden wir dabei auf die Marktdaten des jeweiligen Landes an, die wir vor Ort und aus den örtlichen Registern erheben.
Muss ich für die Bewertung selbst ins Ausland reisen?
Nein. Die Besichtigung stimmen wir mit einer Person vor Ort ab, etwa einem Verwalter, Nachbarn oder Schlüsselhalter, und nehmen Gebäude, Ausstattung, Zustand und Umgebung vollständig auf. Sie erhalten anschließend das Gutachten in deutscher Sprache und auf Wunsch eine telefonische Erläuterung. Ihre Anwesenheit vor Ort ist dafür nicht erforderlich.
Für welche Anlässe wird ein Gutachten über eine Auslandsimmobilie gebraucht?
Die häufigsten Anlässe sind Erbschaft und Schenkung, wenn das deutsche Finanzamt einen belegten Wert verlangt, die Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung, Kauf und Verkauf sowie Betreuungs- und Nachlassverfahren vor Gericht. In allen Fällen liefert das Gutachten eine neutral begründete Zahl, mit der Beteiligte, Behörden und Gerichte in Deutschland arbeiten können.
Elf Länder, ein Maßstab: der Verkehrswert für Ihre Immobilie in Europa.
Bewertung anfragenAuslandsimmobilie bewerten lassen
Sie besitzen ein Haus, eine Wohnung oder eine Ferienimmobilie im Ausland und brauchen einen belastbaren Wert, etwa für einen Verkauf, eine Erbschaft, eine Scheidung oder die Vorlage beim Finanzamt? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen, wie sich Ihr Objekt bewerten lässt, und melden uns mit einer ersten Einschätzung zurück.
Am direktesten erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Für das erste Gespräch reichen Lage, Objektart und der Anlass der Bewertung.