
Immobilienbewertung in Spanien
Immobilienbewertung in Spanien heißt bei uns: Verkehrswertgutachten für Villen und Apartments an der Costa del Sol rund um Marbella, Estepona und Malaga, für Ferienwohnungen an der Costa Blanca um Alicante, Denia und Torrevieja, für Objekte auf Teneriffa, Gran Canaria, Ibiza und den übrigen Balearen und Kanaren sowie für Stadtwohnungen in Barcelona, Valencia und Madrid. Dabei geht es ebenso um die Finca im Hinterland wie um das Penthaus über dem Hafen, das Reihenhaus in einer Urbanisation oder den Bungalow in einer Ferienanlage. Die Bewertung übernimmt ein deutscher Sachverständiger mit dem Aufbaustudiengang Internationale Immobilienbewertung (DIA) und der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, der jedes Objekt persönlich besichtigt. Das Ergebnis ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB mit den Verfahren der ImmoWertV, aufgebaut für den Einsatz bei deutschen Finanzämtern, Gerichten und Beratern, etwa bei Erbschaft, Schenkung, Scheidung oder Verkauf.
Verkehrswertgutachten für Immobilien in Spanien
Eine spanische Tasación beantwortet spanische Fragen: Sie entsteht meist für die Bank im Rahmen einer Finanzierung, folgt spanischen Bewertungsnormen und liegt auf Spanisch vor. Deutsche Finanzämter, Gerichte und Berater arbeiten dagegen mit dem Verkehrswert, wie ihn § 194 BauGB definiert, ermittelt mit den Verfahren der ImmoWertV und nachvollziehbar auf Deutsch begründet. Genau diese Lücke schließt unser Ansatz: ein Gutachten, das die spanische Immobilie vor Ort erfasst und nach den Maßstäben aufbereitet, mit denen deutsche Stellen arbeiten.
Bewertet wird durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024zertifizierten Immobiliengutachter (Zertifizierungsstelle DIAZert), ergänzt um den Aufbaustudiengang Internationale Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie (abgeschlossen im Juni 2026). Spanische Quellen wie Nota Simple, Escritura und Katasterdaten lesen wir im Original, die Kommunikation mit Ihnen läuft durchgehend auf Deutsch, von der ersten Einschätzung bis zur Erläuterung des fertigen Gutachtens gegenüber Ihrem Steuerberater oder Anwalt.
Verkehrswertgutachten in Spanien: ein Beispiel aus Marbella
Ein typischer Fall, anonymisiert und ohne konkrete Werte dargestellt, damit der Ablauf sichtbar wird:
Der Anlass
Eine Erbengemeinschaft in Deutschland erbt eine Villa in einer Urbanisation im Raum Marbella. Das Finanzamt verlangt im Erbschaftsteuerverfahren einen belegten Wert, und die Erben brauchen dieselbe Zahl als Grundlage für die Auseinandersetzung untereinander.
Die Unterlagen
Wir klären gemeinsam, was vorliegt: Nota Simple aus dem Registro de la Propiedad, Escritura, Referencia catastral, Pläne und die letzten IBI-Bescheide. Fehlende Unterlagen beschaffen wir soweit möglich über die spanischen Stellen.
Die Besichtigung vor Ort
Der Termin wird mit dem Verwalter oder Schlüsselhalter vor Ort abgestimmt. Wir nehmen Gebäude, Ausstattung, Zustand und Umgebung auf, kontrollieren die Flächen und dokumentieren das Objekt in Fotos und Notizen. Niemand aus der Erbengemeinschaft muss anreisen.
Das Gutachten
Aus Besichtigung und Marktdaten entsteht das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB mit den Verfahren der ImmoWertV, in deutscher Sprache und so begründet, dass Finanzamt und Miterben jeden Schritt nachvollziehen können.
Von der Costa del Sol bis zu den Kanaren: Bewertung vor Ort
Costa del Sol
Der Süden Andalusiens ist der internationalste Teilmarkt Spaniens. Zwischen Villen in bewachten Urbanisationen, Penthäusern über dem Hafen und Stadtwohnungen im gewachsenen Kern liegen erhebliche Wertunterschiede, und die Mikrolage entscheidet stärker als die Wohnfläche.
Immobilienbewertung in Marbella
Die Immobilienbewertung in Marbella bewegt sich im oberen Marktsegment der Costa del Sol: Villen in bewachten Urbanisationen, Penthäuser an der Goldenen Meile zwischen Stadtkern und Puerto Banús, Apartments in den Golflagen von Nueva Andalucía bis Elviria. Der Markt ist international geprägt und zugleich kleinteilig: Käufer und Verkäufer kommen aus vielen Ländern, und die einzelnen Urbanisationen unterscheiden sich in Zuschnitt, Alter und Ausstattung erheblich voneinander. Zwischen erster Meereslinie, Golf-Lage und Hinterland liegen deutliche Wertunterschiede, und Angebotspreise sagen wenig über tatsächlich erzielte Kaufpreise aus. Vergleichsdaten müssen deshalb sorgfältig nach Mikrolage, Ausstattung und Zustand ausgewählt werden.
Deutsche Eigentümer beauftragen uns hier am häufigsten bei Erbschaften, wenn eine Villa oder ein Apartment in den Nachlass fällt, bei Scheidungen mit Ferienimmobilie sowie vor einem Verkauf, wenn eine begründete Preisbasis neben die breite Spanne der Maklereinschätzungen treten soll. Bei älteren Villen aus den früheren Bauphasen des Ortes spielen Modernisierungsgrad und Unterhaltungszustand eine große Rolle für den Wert. Beides lässt sich nur vor Ort beurteilen, nicht aus dem Exposé. Zur Bewertung in Marbella gehören für uns auch die weniger prominenten Lagen: Stadthäuser im alten Ortskern und Objekte im benachbarten San Pedro de Alcántara.
Immobilienbewertung in Malaga
Die Immobilienbewertung in Malaga trifft auf eine Stadt, die längst mehr ist als der Flughafen für die Costa del Sol. Sie hat sich zu einem eigenständigen Wohn- und Arbeitsmarkt entwickelt: sanierte Altbauwohnungen im historischen Zentrum und im Viertel Soho, Neubauten in Hafennähe, gewachsene Wohnlagen in den früheren Fischervierteln Pedregalejo und El Palo im Osten, Universitäts- und Neubaugebiete in Teatinos. Deutsche Eigentümer halten hier häufig Stadtwohnungen, die als Ferienwohnung oder zur Vermietung gekauft wurden.
Entscheidend ist die Nutzung: Eine dauerhaft vermietete Wohnung wird anders betrachtet als eine selbst genutzte, und die städtischen Regeln zur touristischen Vermietung wirken auf die erzielbaren Erträge. Häufige Anlässe sind der Verkauf nach einer Phase deutlicher Preisentwicklung, die Schenkung an Kinder in Deutschland und die Erbschaft, wenn Eltern ihren Ruhestand in Malaga verbracht haben. Wir werten die örtlichen Marktdaten aus, prüfen Registro und Catastro und ordnen das Objekt seiner konkreten Nachbarschaft zu, nicht dem Durchschnitt der Provinz, denn zwischen Zentrum und Randlagen liegen deutliche Unterschiede. Auch Stellplatz, Abstellraum (Trastero) und Terrassen fallen spürbar ins Gewicht, wenn wir eine Stadtwohnung in Malaga bewerten.
Costa Blanca
An der Küste südlich von Valencia sitzt der dichteste Bestand deutscher Ferienwohnungen in ganz Spanien. Hier reicht die Spanne von der einfachen Bestandswohnung älterer Baujahre bis zum Neubau in erster Meereslinie, oft in derselben Straße.
Immobilienbewertung in Alicante und an der Costa Blanca
Die Immobilienbewertung in Alicante und an der Costa Blanca führt in eine Region, in der besonders viele deutsche Eigentümer zu Hause sind. Typisch sind Apartments an der Playa de San Juan, Reihenhäuser und Chalets in den großen Urbanisationen des Umlands sowie Ferienwohnungen zwischen Torrevieja im Süden und Denia im Norden. Viele Objekte wurden vor Jahrzehnten gekauft und lange selbst genutzt. Entsprechend häufig bewerten wir heute für die nächste Generation, die in Deutschland lebt und den Wert für das Finanzamt und die Auseinandersetzung unter den Erben braucht.
Der Markt bietet viele auf den ersten Blick ähnliche Wohnungen, die sich im Wert erheblich unterscheiden: Meerblick, Etage, Zustand der Anlage und die Lage innerhalb der Eigentümergemeinschaft (Comunidad de Propietarios) machen den Unterschied. Bei älteren Häusern im Umland prüfen wir außerdem, ob Anbauten und Umbauten in Register und Kataster erfasst sind. Diese Frage stellt sich in der Region oft und berührt Wert wie Verkäuflichkeit unmittelbar. Zur Bewertung an der Costa Blanca gehört schließlich ein genauer Blick auf die Bausubstanz in Meeresnähe, der die salzhaltige Luft über die Jahre zusetzt.
Immobilienbewertung in Torrevieja
Die Immobilienbewertung in Torrevieja betrifft fast immer eine Ferienwohnung: An der südlichen Costa Blanca hat sich rund um die Stadt ein ungewöhnlich dichter Bestand entwickelt, mit vielen Eigentümern aus Deutschland und Nordeuropa. Das Angebot reicht von einfachen Bestandswohnungen älterer Baujahre bis zu Neubauten direkt am Meer, und zwischen diesen Segmenten liegt eine erhebliche Preisspanne. Wer den Wert einer einzelnen Wohnung belegen will, kommt mit Durchschnittszahlen deshalb nicht weit: Baujahr, Pflegezustand der Wohnanlage und die genaue Lage, ob im Zentrum, nahe den Salinen oder im nördlichen Ortsteil La Mata, tragen mehr zum Ergebnis bei als die reine Wohnfläche.
Als Immobiliengutachter sind wir vor allem dann gefragt, wenn sich bei einer lange gehaltenen Ferienwohnung die Verhältnisse ändern: durch Erbschaft, durch Scheidung oder weil nach vielen Jahren der Nutzung ein Verkauf ansteht. Der ursprüngliche Kaufpreis liegt in solchen Fällen oft Jahrzehnte zurück und hilft bei der heutigen Einordnung kaum weiter. Damit die Bewertung in Torrevieja auf gesicherten Angaben beruht, nimmt unser zertifizierter deutscher Sachverständiger das Objekt bei einer Besichtigung vor Ort auf, gleicht Eigentumsregister und Kataster mit dem tatsächlichen Bestand ab und fasst das Ergebnis in einem deutschsprachigen Verkehrswertgutachten zusammen, das sich Finanzämtern, Gerichten und Banken in Deutschland vorlegen lässt. So steht für alle Beteiligten eine Grundlage bereit, über die sich sachlich sprechen lässt.
Balearen und Kanaren
Auf den Inseln gelten eigene Regeln. Vergleichsdaten vom Festland taugen dort nicht als Maßstab, die Saison prägt das Marktgeschehen, und bei älteren Landhäusern weichen Register, Kataster und tatsächlicher Bestand häufiger voneinander ab als anderswo.
Immobilienbewertung auf Teneriffa
Die Immobilienbewertung auf Teneriffa setzt die Zuordnung zum richtigen Teilmarkt voraus, denn die größte Insel der Kanaren zerfällt in sehr verschiedene Zonen: den touristisch geprägten Süden mit Costa Adeje, Los Cristianos und Playa de las Américas, den grüneren Norden um Puerto de la Cruz und La Orotava sowie ländliche Lagen im Inselinneren mit Fincas und Landhäusern. Deutsche Eigentümer sind hier oft Überwinterer, die eine Wohnung über viele Jahre selbst genutzt haben. Entsprechend häufig bewerten wir im Erbfall oder vor dem Verkauf, wenn die Rückkehr nach Deutschland ansteht.
In Apartmentanlagen ist die zulässige Nutzung eine zentrale Frage: Die touristische Vermietung unterliegt auf den Kanaren eigenen Regeln, und wie eine Wohnung tatsächlich genutzt werden darf, wirkt sich auf den Wert aus. Bei Fincas im ländlichen Raum prüfen wir die bau- und registerrechtliche Situation besonders sorgfältig, weil Gebäude auf ländlichem Grund (suelo rústico) nicht immer vollständig erfasst sind. Vergleichsdaten ziehen wir aus dem Inselmarkt selbst, denn Preise vom Festland taugen für die Bewertung auf Teneriffa nicht als Maßstab. Auf Wunsch bewerten wir auch Objekte auf den Nachbarinseln der Kanaren.
Immobilienbewertung auf Ibiza
Die Immobilienbewertung auf Ibiza beginnt mit der Frage nach der Lage: Zwischen einer Villa mit Meerblick bei Cala Comte und einer Finca im ruhigen Landesinneren liegen oft Welten, im Charakter wie im Preis. Die Insel vereint auf engem Raum Märkte, die wenig miteinander zu tun haben: gewachsene Orte wie Santa Eulalia an der Ostküste, exponierte Lagen an der Westküste, dazu ländliche Gemeinden, in denen traditionelle Landhäuser das Bild prägen. Hinzu kommt eine ausgeprägte Saisonalität: Ein großer Teil des Marktgeschehens spielt sich in den Sommermonaten ab, außerhalb der Saison ist das Angebot dünner, und Vergleichsfälle sind schwerer zu finden. Für die Bewertung auf Ibiza bedeutet das, jeden herangezogenen Fall auf seine Vergleichbarkeit zu prüfen.
Gerade bei älteren Landhäusern zahlt sich Sorgfalt bei den Unterlagen aus: Über Jahrzehnte gewachsene Gebäude stimmen nicht immer mit dem überein, was in Registern und Katasterdaten verzeichnet ist, und offene Fragen dazu gehören vor einer Entscheidung geklärt, nicht danach. Als Immobiliengutachter auf Ibiza gleicht unser zertifizierter deutscher Sachverständiger bei der Besichtigung vor Ort die vorgefundene Substanz mit den Dokumenten ab und legt offen, worauf sich der ermittelte Wert stützt. Am Ende steht ein deutschsprachiges Verkehrswertgutachten, das deutsche Finanzämter, Gerichte und Banken verwerten können, etwa im Erbfall, bei einer Schenkung oder vor dem Verkauf eines Hauses, das lange der Familie gehört hat.
Immobilienbewertung auf Gran Canaria
Die Immobilienbewertung auf Gran Canaria gilt überwiegend Wohnungen, die deutsche Eigentümer seit Jahrzehnten als Wintersitz von Herbst bis Frühjahr selbst nutzen. Im Süden um Maspalomas und Playa del Inglés dominieren Apartmentanlagen und die typischen flachen Bungalows. In Las Palmas de Gran Canaria besteht daneben ein städtischer Wohnungsmarkt mit eigener Käuferschaft und eigenem Preisgefüge. Weil das Klima ganzjährig mild bleibt, verteilt sich die Nachfrage über das gesamte Jahr statt über eine kurze Sommersaison. Für die Bewertung auf Gran Canaria heißt das: Erst wenn Teilmarkt und Nutzungsform des Objekts bestimmt sind, lassen sich passende Vergleichsdaten heranziehen.
Zu bewerten sind meist Objekte, die seit vielen Jahren derselben Familie gehören. Der Anlass ergibt sich aus der Lebenssituation: Der Wintersitz wird im Alter aufgegeben und soll verkauft werden, oder er geht im Erbfall auf Kinder über, die in Deutschland leben und einen Wert benötigen, den das Finanzamt nachvollziehen kann. Bei solchen Bestandsobjekten trennt der Erhaltungszustand die Werte: Manche Bungalows wurden laufend erneuert, andere zeigen den Stand ihres Baujahrs. Wie es darum steht, klärt unser zertifizierter deutscher Sachverständiger bei der Besichtigung vor Ort, einschließlich der Anlage und ihrer Gemeinschaftseinrichtungen. Am Ende steht ein deutschsprachiges Verkehrswertgutachten, mit dem Finanzämter, Gerichte und Banken in Deutschland arbeiten können.
Die großen Städte
In Barcelona, Valencia und Madrid fehlt der Ferienimmobilienmarkt als Referenz. Maßgeblich ist die unmittelbare Nachbarschaft, denn das Preisniveau kann sich innerhalb weniger Querstraßen deutlich verschieben.
Immobilienbewertung in Barcelona
Die Immobilienbewertung in Barcelona folgt den Regeln eines Großstadtmarkts. Deutsche Eigentümer halten hier vor allem Altbauwohnungen im Eixample, in Gràcia oder in der Ciutat Vella, oft als Kapitalanlage, mitunter noch aus einer früheren Lebensphase in der Stadt. Prägend sind der Zustand von Gebäude und Aufzug in den modernistischen Altbauten, Auflagen des Denkmalschutzes, die Struktur der Eigentümergemeinschaft sowie die Mietpreisregulierung in Katalonien, die bei vermieteten Wohnungen auf die Ertragsbetrachtung durchschlägt.
Hinzu kommt die touristische Vermietung, die die Stadt streng reguliert. Ob für eine Wohnung eine Lizenz vorliegt oder nicht, verändert ihre Nutzungsmöglichkeiten erheblich. Häufige Anlässe sind der Verkauf einer vermieteten Wohnung aus Deutschland heraus, die Erbschaft nach einem in Barcelona verstorbenen Angehörigen und die Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung, bei der beide Seiten eine nachvollziehbare Grundlage benötigen. Die Bewertung in Barcelona zielt deshalb auf das konkrete Viertel und den konkreten Haustyp, denn schon zwischen zwei Straßenzügen desselben Bezirks können erhebliche Unterschiede liegen. Ob eine Wohnung frei übergeben werden kann oder vermietet bleibt, gehört zu den ersten Fragen, weil frei verfügbare und vermietete Wohnungen zu unterschiedlichen Werten führen.
Immobilienbewertung in Valencia
Die Immobilienbewertung in Valencia muss einer kräftigen Marktentwicklung Rechnung tragen. Die Stadt zählt inzwischen zu den gefragten Wohnungsmärkten Spaniens, und deutsche Eigentümer besitzen hier Stadtwohnungen in Vierteln wie Ruzafa oder dem alten Fischerviertel El Cabanyal nahe der Malvarrosa, daneben Häuser im Umland und Ferienwohnungen an den Stränden nördlich und südlich der Stadt. Alte Kaufpreise und Jahre zurückliegende Einschätzungen sagen über den heutigen Verkehrswert wenig aus. Gebraucht werden aktuelle Marktdaten aus dem jeweiligen Viertel.
Bei Objekten im südlichen Umland gehört seit den schweren Überschwemmungen vom Herbst 2024 auch die genaue Prüfung von Lage und Betroffenheit zur Sorgfalt. Häufige Anlässe sind der Verkauf nach einem Wertzuwachs, die Schenkung an die nächste Generation und die Erbschaft. Der Wertzuwachs hat sich dabei nicht gleichmäßig über die Stadt verteilt, weshalb wir für die Bewertung in Valencia jeden Teilmarkt getrennt betrachten. Wir besichtigen das Objekt vor Ort, werten Registro und Catastro aus und ordnen es in das aktuelle Marktgeschehen seines Viertels ein. Stellplätze und Nebenräume, in Spanien oft als eigene Registereinheiten geführt, nehmen wir mit in die Betrachtung.
Immobilienbewertung in Madrid
Die Immobilienbewertung in Madrid dreht sich um Stadtwohnungen, denn wer in der spanischen Hauptstadt Wohneigentum hält, besitzt in aller Regel kein Feriendomizil, sondern eine Wohnung in einem durchgehend urbanen Markt. Zu uns kommen vor allem zwei Gruppen deutscher Eigentümer: Erben, denen eine Wohnung aus dem Nachlass eines Angehörigen zugefallen ist, und Kapitalanleger, die in Vierteln wie Salamanca, Chamberí oder rund um den Retiro investiert haben. Prägend sind dort Altbauten aus der Zeit der Madrider Stadterweiterung, deren Wert wesentlich vom Zustand des einzelnen Hauses, vom Aufzug und von der Etage abhängt.
Anders als an den Küsten fehlt hier ein Ferienimmobilienmarkt als Referenz. Maßgeblich ist die unmittelbare Nachbarschaft, denn das Preisniveau kann sich innerhalb weniger Querstraßen deutlich verschieben. Eine belastbare Immobilienbewertung in Madrid stützt sich deshalb auf Vergleichsfälle aus dem engeren Umfeld und auf den persönlichen Eindruck vom Objekt. Unser zertifizierter deutscher Sachverständiger besichtigt die Wohnung selbst, sichtet Register- und Katasterangaben und fasst das Ergebnis in einem deutschsprachigen Verkehrswertgutachten zusammen, das deutschen Finanzämtern, Gerichten und Banken nachvollziehbar darlegt, wie der Wert zustande kommt, sei es im Erbschaftsteuerverfahren, bei der Aufteilung des Nachlasses unter Miterben oder bei der Entscheidung, eine Kapitalanlage zu halten oder zu verkaufen.
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Grundbuch in Spanien: Nota Simple, Catastro und Verkehrswert
Grundlage jeder Bewertung in Spanien ist der Blick in die Register. Das Registro de la Propiedad, das spanische Eigentumsregister, gibt mit der Nota Simple Auskunft über Eigentümer, eingetragene Flächen und Belastungen wie Hypotheken oder Dienstbarkeiten. Daneben führt der Catastro, das spanische Liegenschaftskataster, jedes Objekt unter einer Referencia catastral mit eigenen Flächen- und Nutzungsangaben. Beide Register sind nicht automatisch deckungsgleich: Abweichungen zwischen eingetragener, katastraler und tatsächlicher Fläche sind in Spanien verbreitet, gerade bei älteren Häusern mit Anbauten. Ein sorgfältiges Gutachten legt offen, welche Fläche es ansetzt und warum.
Der Valor catastral ist ein Verwaltungswert, den die spanische Katasterbehörde festlegt. Er dient unter anderem als Grundlage der Grundsteuer IBI und bleibt regelmäßig unter dem Marktniveau. Seit 2022 gibt es zusätzlich den Valor de referencia, einen jährlich fortgeschriebenen Referenzwert des Catastro, den spanische Steuern beim Erwerb und bei Erbschaften heranziehen. Mit dem Verkehrswert im Sinne des § 194 BauGB ist beides nicht gleichzusetzen: Der Verkehrswert bildet den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Preis ab und wird aus tatsächlichen Marktdaten abgeleitet.
Für deutsche Verfahren zählt genau dieser Wert: Bei Erbschaft und Schenkung setzt das deutsche Steuerrecht für Auslandsvermögen den gemeinen Wert an, und ein nachvollziehbar begründetes Verkehrswertgutachten ist das Mittel, ihn zu belegen. Wir lesen Nota Simple, Escritura und Katasterdaten im spanischen Original, führen sie mit dem Ergebnis der Besichtigung zusammen und dokumentieren die Ableitung so, dass Finanzamt, Gericht oder Berater ihr folgen können.
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung in Spanien
Ob ein Gutachten anerkannt wird, entscheidet die Behörde im jeweiligen Verfahren. Versprechen kann das kein Anbieter. Unsere Gutachten sind auf diese Prüfung ausgelegt: Sie ermitteln den Verkehrswert nach § 194 BauGB mit den Verfahren der ImmoWertV, dokumentieren Besichtigung, Daten und Rechenwege offen und stammen von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Damit bringen sie die Merkmale mit, nach denen Finanzämter und Gerichte Gutachten über Auslandsimmobilien üblicherweise beurteilen.
Für spanische Zwecke oft ja, für deutsche Verfahren meist nicht. Die Tasación dient in erster Linie der Beleihung durch spanische Banken, folgt spanischen Normen und liegt auf Spanisch vor. Ein deutsches Finanzamt oder Gericht erwartet dagegen eine Wertermittlung nach deutschen Maßstäben mit nachvollziehbarer Begründung in deutscher Sprache. Eine vorhandene Tasación kann als zusätzliche Informationsquelle dienen, ersetzt ein Verkehrswertgutachten aber nicht.
Am wichtigsten sind die Nota Simple aus dem Registro de la Propiedad, die Escritura (notarielle Urkunde) und die Referencia catastral, dazu Pläne, der letzte IBI-Bescheid und Angaben zur Eigentümergemeinschaft, falls vorhanden. Es müssen nicht alle Unterlagen vorliegen: Wir sagen Ihnen, was fehlt, helfen bei der Beschaffung über die spanischen Stellen und erheben einen Teil der Daten bei der Besichtigung selbst.
Nein. Wir stimmen den Termin mit einer Person vor Ort ab, etwa dem Verwalter, einem Nachbarn oder Schlüsselhalter, und nehmen das Objekt vollständig auf: Gebäude, Ausstattung, Zustand, Flächen und Umgebung, dokumentiert in Fotos und Notizen. Sie erhalten anschließend das Gutachten und auf Wunsch eine Erläuterung am Telefon, ohne selbst anreisen zu müssen.
Der Valor catastral ist ein spanischer Verwaltungswert, der unter anderem der Grundsteuer IBI zugrunde liegt und regelmäßig unter dem Marktniveau bleibt. Der Valor de referencia des Catastro dient seit 2022 spanischen Steuern als Bemessungsgrundlage. Der Verkehrswert nach § 194 BauGB bildet dagegen den am Markt erzielbaren Preis ab und wird aus tatsächlichen Marktdaten des Objekts und seiner Lage abgeleitet. Für deutsche Verfahren zählt dieser Verkehrswert.
Ihre Immobilie in Spanien, Ihr Gutachten für die deutsche Behörde.
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Sie besitzen ein Haus, eine Wohnung oder eine Ferienimmobilie in Spanien und brauchen einen belastbaren Wert, etwa für einen Verkauf, eine Erbschaft, eine Scheidung oder die Vorlage beim Finanzamt? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen, wie sich Ihr Objekt bewerten lässt, und melden uns mit einer ersten Einschätzung zurück.
Am direktesten erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Für das erste Gespräch reichen Lage, Objektart und der Anlass der Bewertung. Die Besichtigung in Spanien übernehmen wir. Anreisen müssen Sie dafür nicht.