
Geschäftsführer und Sachverständiger für Immobilienbewertung
Das Wichtigste in Kürze
- Bonitätsauskunft in Monaco heißt beim Immobilienkauf selten ein Auskunftei-Score. Verlangt werden Bankbestätigungen und Belege zur Herkunft der Mittel.
- Immobilienmakler unterliegen dem monegassischen Geldwäschegesetz Nr. 1.362 und müssen Käufer, wirtschaftlich Berechtigte und Mittelherkunft prüfen.
- Monaco steht seit Juni 2024 auf der Grauen Liste der FATF, und die EU führt das Fürstentum seit 2025 als Drittland mit hohem Risiko. Deutsche Banken und Notare wenden deshalb verstärkte Sorgfaltspflichten an.
- Für die Carte de Séjour genügt als Mittelnachweis auch Gehalt, Berufseinkommen oder die Übernahme durch Angehörige. Eine Bankattestation aus Monaco braucht, wer von Ersparnissen lebt; die Summe legt die Bank fest.
- Seit dem 1. Oktober 2023 beträgt die Registrierungsabgabe für Privatpersonen und transparente Gesellschaften 4,75 %, für Erwerber ohne offengelegte wirtschaftlich Berechtigte 10 %.
- Ein Verkehrswertgutachten ersetzt keinen Bankbeleg, hilft aber bei Preisprüfung, Finanzierung aus Deutschland und späterer Erbschaftsteuer.
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Inhaltsverzeichnis
Was eine Bonitätsauskunft in Monaco bedeutet
Eine Bonitätsauskunft in Monaco sieht anders aus als in Deutschland. Wer hier eine Wohnung mietet oder kauft, kennt die Bonitätsauskunft als Score einer Auskunftei. Beim Kauf einer Immobilie im Fürstentum fragt dagegen kaum jemand nach einem Punktwert, sondern nach drei Dingen: Wer kauft wirklich, woher kommt das Geld, und kann der Käufer den Kauf nachweislich bezahlen?
Beantwortet werden diese Fragen mit Dokumenten: Ausweis, Bankbestätigung, Kontoauszüge, Belege über den Verkauf von Vermögenswerten oder eine Erbschaft, bei Gesellschaften zusätzlich die Unterlagen zu den wirtschaftlich Berechtigten. Diese Sammlung meinen deutsche Käufer meist, wenn sie von einer Bonitätsauskunft für Monaco sprechen. Was ein Gutachter dazu beitragen kann, beschreibt unsere Seite zur Bewertung von Immobilien im Fürstentum.
Wer im Fürstentum Nachweise verlangt
Nachweise verlangen im Fürstentum vor allem drei Stellen: der Makler, die finanzierende Bank und, wenn Sie in Monaco wohnen möchten, die Verwaltung bei der Aufenthaltskarte.
Makler und Notar
Immobilienmakler gehören zu den Berufen, die das monegassische Gesetz Nr. 1.362 vom 3. August 2009 gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Korruption erfasst. Artikel 1 nennt ausdrücklich die Tätigkeit der Vermittlung von Immobilien und Geschäften sowie die Immobilienhändler (marchands de biens). Sie müssen ihre Kunden identifizieren, den wirtschaftlich Berechtigten feststellen und die Herkunft der Mittel prüfen. Die Aufsicht liegt bei der AMSF, der monegassischen Behörde für Finanzsicherheit.
Für Sie als Käufer heißt das: Rechnen Sie damit, dass der Makler schon vor einer Reservierung Unterlagen anfordert und der Notar für den Kaufvertrag ebenfalls Nachweise sehen möchte. Wer die Papiere früh zusammenstellt, vermeidet Verzögerungen kurz vor dem Termin.
Die Bank
Finanziert eine Bank den Kauf, prüft sie Einkommen, Vermögen und bestehende Verbindlichkeiten und bewertet die Immobilie als Sicherheit. Kommt die Finanzierung von einem Institut in Deutschland, braucht es einen Wert für ein Objekt in einem Markt, den es selbst kaum kennt. Ein unabhängiges Gutachten kann diese Prüfung unterstützen. Es ersetzt die Bewertung der Bank aber nicht, und ob sie es heranzieht, entscheidet sie im Einzelfall.
Die Behörden bei der Carte de Séjour
Wer mindestens 16 Jahre alt ist und mehr als drei Monate im Jahr in Monaco bleiben oder dort wohnen möchte, braucht eine Aufenthaltskarte, die Carte de Séjour. Nach dem Verwaltungsportal der Regierung (Stand 25. September 2026) müssen Antragsteller unter anderem ausreichende Mittel belegen. Dafür gibt es mehrere Wege:
- ein Gehalt,
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder über eine Gesellschaft,
- ausreichende Ersparnisse,
- die Übernahme durch einen Elternteil, den Ehepartner oder den Lebenspartner.
Nur wer von Ersparnissen lebt, legt eine Bankattestation einer Bank in Monaco vor, die höchstens einen Monat alt ist. Welche Summe als ausreichend gilt, legt laut Portal die ausstellende Bank fest. Einen gesetzlichen Mindestbetrag nennt die Regierung nicht.
Dazu kommen weitere Unterlagen, darunter ein Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist. Es muss aus jedem Land stammen, in dem Sie in den letzten fünf Jahren gewohnt haben, für Deutschland also das Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz. Dokumente, die nicht auf Französisch, Englisch oder Italienisch verfasst sind, brauchen eine Übersetzung, bei den Mittelnachweisen eine beeidigte.
Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten, bestimmen im Einzelfall Makler, Notar und Bank. In der Praxis gehören fast immer dazu:
- Identität: gültiger Reisepass oder Personalausweis, Nachweis des Wohnsitzes.
- Bankbestätigung: eine Bestätigung Ihrer Bank über die verfügbaren Mittel, auf Wunsch zusätzlich Kontoauszüge.
- Herkunft der Mittel: zum Beispiel Kaufvertrag und Gutschrift aus dem Verkauf einer Immobilie, ein Erbschein mit Nachlassverzeichnis, Unterlagen zu einem Unternehmensverkauf oder Gehalts- und Steuerbescheide.
- Bei Gesellschaften: Gesellschaftsvertrag, Registerauszug und die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten.
- Bei Finanzierung: Einkommensnachweise, Aufstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten, Unterlagen zur Immobilie.
Achten Sie auf das Alter der Dokumente. Das Portal der Regierung verlangt für die Carte de Séjour zum Beispiel eine Bankattestation von höchstens einem Monat und ein Führungszeugnis von höchstens drei Monaten. Planen Sie deutsche Unterlagen, die übersetzt werden müssen, mit ein paar Wochen Vorlauf ein.
Stammt das Geld aus dem Verkauf einer Immobilie in Deutschland oder einem anderen Land, ist die Herkunft mit dem notariellen Kaufvertrag und dem Zahlungseingang gut belegt. Schwieriger wird es, wenn Vermögen umgeschichtet werden soll, das noch nicht verkauft ist, etwa ein Haus, das als Sicherheit dienen oder dessen Wert in die Vermögensaufstellung eingehen soll. Dann fragen Bank und Berater nach einem nachvollziehbaren Wert.
Monaco auf der Grauen Liste: was das für Käufer aus Deutschland bedeutet
Die FATF, das internationale Gremium gegen Geldwäsche, hat Monaco im Juni 2024 auf ihre Liste der Staaten unter verstärkter Beobachtung gesetzt, die sogenannte Graue Liste. Die Regierung des Fürstentums hat das selbst bekannt gegeben. Im Juni 2026 stellte die FATF fest, dass Monaco seinen Aktionsplan im Wesentlichen umgesetzt hat, und kündigte eine Prüfung vor Ort an. Von der Liste gestrichen ist das Fürstentum damit noch nicht.
Die Europäische Kommission hat Monaco mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1184 vom 10. Juni 2025 in ihre Liste der Drittländer mit hohem Risiko aufgenommen. Für deutsche Banken, Notare und andere Verpflichtete hat das eine direkte Folge: Bei Geschäften, an denen ein solcher Staat beteiligt ist, müssen sie nach § 15 Geldwäschegesetz verstärkte Sorgfaltspflichten erfüllen. Wer eine Überweisung nach Monaco oder die Finanzierung einer Wohnung dort plant, sollte deshalb auch bei seiner deutschen Bank mit ausführlicheren Fragen zur Mittelherkunft rechnen.
Kauf über eine Gesellschaft: Transparenz kostet weniger
Beim Kauf über eine Gesellschaft kostet Transparenz in Monaco weniger. Immobilien werden im Fürstentum oft nicht direkt, sondern über eine Gesellschaft erworben. Das Gesetz Nr. 1.548 vom 6. Juli 2023 hat die Registrierungsabgabe für Urkunden, die seit dem 1. Oktober 2023 registriert werden, neu geregelt:
| Erwerber | bis 30. September 2023 | seit 1. Oktober 2023 |
|---|---|---|
| Privatperson oder monegassische Société Civile, deren Gesellschafter bekannte natürliche Personen sind | 4,5 % | 4,75 % |
| Erwerber, deren wirtschaftlich Berechtigte nicht offenliegen | 7,5 % | 10 % |
Die Sätze stehen heute im Gesetz Nr. 580, Artikel 12 und 16. Hinzu kommen die Kosten des Notars. Die Kanzlei CMS Monaco ordnet die Reform in die Bemühungen des Fürstentums gegen Geldwäsche ein, die auf den MONEYVAL-Bericht vom 23. Januar 2023 folgten. Der Abstand zwischen beiden Sätzen macht offene Eigentumsverhältnisse spürbar günstiger.
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Wo ein Verkehrswertgutachten hilft
Ein Verkehrswertgutachten ersetzt keine Bankbestätigung, aber es schließt Lücken, die bei Käufen aus Deutschland regelmäßig auftreten:
- Preisprüfung vor dem Kauf: Das Angebot ist klein. Nach dem Observatoire de l'immobilier 2025 des Statistikinstituts IMSEE wechselten 2025 im ganzen Fürstentum 429 Bestandsimmobilien den Eigentümer, im Zehnjahresschnitt sind es 424 im Jahr. Bei so wenigen Vergleichsfällen zeigt ein unabhängiger Verkehrswert, ob der verlangte Preis zum Objekt passt.
- Finanzierung aus Deutschland: Ein deutschsprachiges Gutachten nach § 194 BauGB gibt dem Institut eine Wertgrundlage, die es ohne Kenntnis des monegassischen Marktes nachvollziehen kann.
- Vermögen belegen: Soll eine Immobilie in Deutschland oder einem anderen Land als Sicherheit oder als Teil der Vermögensaufstellung dienen, belegt ein Gutachten ihren Wert.
- Später im Erbfall oder bei einer Schenkung: Ist der Erwerb in Deutschland steuerpflichtig, setzt das Finanzamt ausländischen Grundbesitz nach § 12 Abs. 7 ErbStG in Verbindung mit § 31 BewG mit dem gemeinen Wert nach § 9 BewG an, also dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
Ein Umzug nach Monaco beendet die deutsche Steuerpflicht dabei nicht sofort. Deutsche Staatsangehörige bleiben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig, solange sie sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufhalten. Wie das im Einzelfall wirkt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Wie wir dabei vorgehen, von Monte-Carlo bis Fontvieille, lesen Sie auf der Seite zur Immobilienbewertung in Monaco. Allgemeines zum Aufbau eines solchen Gutachtens finden Sie beim Verkehrswertgutachten für Auslandsimmobilien.
Firmenauskünfte über monegassische Gesellschaften
Firmenauskünfte über monegassische Gesellschaften suchen viele unter dem Stichwort Bonitätsauskunft Monaco, weil sie nicht den eigenen Nachweis brauchen, sondern Informationen über einen Verkäufer, Bauträger oder Mieter. Grunddaten wie Rechtsform, Sitz und eingetragene Vertreter stehen im Handels- und Gewerberegister, dem Répertoire du Commerce et de l'Industrie (RCI). Einen Auszug können Sie über das Unternehmensportal der Regierung anfordern. Eine Aussage über die Zahlungsfähigkeit enthält der Registerauszug nicht. Dafür sind Wirtschaftsauskunfteien oder die eigene Bank die richtigen Ansprechpartner. Geht es um eine Wohnung, die eine solche Gesellschaft hält, hilft ein Gutachten zur Immobilie in Monaco, deren Wert unabhängig von der Gesellschaft festzustellen.
Quellen
- Gesetz Nr. 1.362 vom 3. August 2009, Legimonaco: Geldwäschegesetz, Artikel 1 mit den Immobilienberufen.
- AMSF, erfasste Berufe: Aufsicht über die Geldwäscheprävention nach Gesetz Nr. 1.362.
- MonServicePublic: Carte de Séjour beantragen: Voraussetzungen, Mittelnachweise, Führungszeugnis, Übersetzungen (Stand 25. September 2026).
- Gesetz Nr. 1.548 vom 6. Juli 2023 und Gesetz Nr. 580, konsolidiert: Registrierungsabgaben seit 1. Oktober 2023.
- CMS Monaco: Réforme fiscale en matière de mutations immobilières: Einordnung der Reform.
- Regierung von Monaco zur Grauen Liste der FATF: Aufnahme im Juni 2024.
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/1184, Amt für Veröffentlichungen der EU: Aufnahme Monacos in die EU-Liste der Drittländer mit hohem Risiko.
- § 15 GwG, § 2 ErbStG, § 12 ErbStG, § 9 BewG, § 31 BewG: deutsche Normen.
- IMSEE, Observatoire de l'immobilier 2025: Transaktionszahlen 2025.
- MonEntreprise: Auszug aus dem RCI: Handels- und Gewerberegister.
